Pressemitteilung:

  • 13. Juni 2007

Rede von Helene Hammelrath im nordrhein-westfälischen Landtag

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wegen der kurzen Redezeit will ich mich auf wenige Kernaussagen beschränken:

Wir haben den gesamten Prozess des parlamentarischen Beratungsverfahrens genutzt, um dem gemeinsamen Ziel einer substantiellen Verbesserung des Landesplanungsrechtes näher zu kommen:
  • Wir haben bereits zur 1. Lesung im Januar unsere Eckpunkte definiert.
  • Wir haben eine Anhörung gefordert.
  • Wir haben die Stellungnahmen und die Anhörung ernsthaft ausgewertet.

    Die Koalition ist unbeeindruckt von all dem geblieben. Darüber täuscht auch der Änderungsantrag nicht hinweg. Der Antrag der Grünen geht dabei völlig in die falsche Richtung.

    Wir haben die Erkenntnisse aus den Stellungnahmen, unseren Gesprächen mit Kommunen und Betroffenen und nicht zuletzt aus der Anhörung am 18. April in unseren Entschließungsantrag eingearbeitet.

    In der jetzt vorgelegten Fassung beinhaltet unser Antrag „Innenstädte stärken – Kaufkraft in NRW binden – Vertrauensschutz gewährleisten“ 5 Punkte.

    Erstens:
    Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, die Zentren als Handels-, Arbeits- und Wohnstandorte zu stärken. Gerade um landesweit ausgewogene Versorgungsstrukturen zu erhalten und einen schonenden Umgang mit Flächen zu gewährleisten, sind einheitliche Vorgaben für die Regional- und Bauleitplanung erforderlich. Im Ziel sind wir uns also einig.

    Zweitens:
    Die zweite Ziffer unseres Entschließungsantrags haben wir den Erkenntnissen aus der Anhörung angepasst. Dies ist der Grund unseres Neudrucks. Die parlamentarischen Beratungen haben nämlich gezeigt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung dem gemeinsamen Ziel nicht genügt.

    Die Stellungnahmen in der Anhörung am 18. April haben unsere Sorge bestätigt, dass mit diesem Gesetz keine Planungssicherheit für Investoren und Kommunen erreicht werden kann.

    Hierzu verweise ich nur auf zwei maßgebliche Stellungnahmen aus der Anhörung: Frau Dr. Grotefeld vom Zentralinstitut für Raumplanung ist auf die rechtliche Frage eingegangen, ob das LEPro der richtige Regelungsort sei. Diese Frage war für sie entscheidend. Sie wies auf die Gefahr hin, dass der Versuch, dies im LEPro regeln zu wollen, der Rechtssprechung nicht standhalte. Es gäbe eine Verwaltungsgerichtsentscheidung und es gäbe auch in der Literatur Stimmen, die sagen, dass im LEPro keine Ziele der Raumordnung stehen können, wie sie im Raumordnungsgesetz und auch im Landesplanungsgesetz definiert sind.

    Diese Bedenken hat Herr Kuschnerus, Richter am Oberverwaltungsgericht, bestätigt. Er geht an einem anderen Punkt sogar noch weiter: Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein Grund für die Zulässigkeit von Factory Outlet Centern nur in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern nicht erkennbar sei. Eines solchen Grundes bedürfe es aber mit Blick auf das Grundgesetz.

    Ebenfalls schwere Bedenken wurden geäußert zur Frage, ob auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden durfte. Beides hat die Landesregierung trotz eines über zweijährigem Vorlaufes versäumt.

    Die Landesregierung war mit ihrem Gesetzentwurf also offensichtlich auf dünnem Eis. Die Koalitionsfraktionen gehen ohne Not hinterher.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch außerhalb des Regelungsbereiches, der sich dem Landesgesetzgeber erschließt, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich, um die Innenstädte Nordrhein-Westfalens zu stärken.

    Die dritte Ziffer unseres Entschließungsantrags weist auf diesen wichtigen Umstand hin. Großflächiger Einzelhandel macht nämlich nicht an den Landesgrenzen halt. Investoren dürfen nicht ermutigt werden, großflächigen Einzelhandel außerhalb Nordrhein-Westfalens an unseren Landesgrenzen zu errichten und auf diesem Wege Kaufkraft aus Nordrhein-Westfalen abzuziehen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, jetzt zeitnah geeignete verbindliche Vereinbarungen mit benachbarten Bundesländern bzw. Regionen zu treffen.

    Sehr geehrte Frau Ministerin Thoben,
    vielleicht können Sie an dieser Stelle einmal berichten, welche Bemühungen Sie zwischenzeitlich unternommen haben, um Innenstädten und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen hier weiterzuhelfen.

    Ich komme zu einem vierten Punkt:
    In Einzelfällen sind Planungen bereits sehr weit voran geschritten; einige kostspielige und zeitaufwändige Verfahren stehen kurz vor dem Abschluss.

    Eins ist klar:
    Wir wollen nicht, dass der Landtag in die zu treffenden Einzelfalleinscheidungen eingreift. Wir erwarten allerdings, dass die Bezirksregierungen jetzt zeitnah entscheiden, damit die unsägliche Hängepartie für die Betroffenen nun endlich ein Ende hat. Dann können diese entweder investieren oder den Rechtsweg beschreiten. Dann werden wir sehen, ob Ihr dünnes Eis trägt.

    Ich komme zum Schluss.

    Wir haben unseren Antrag um einen fünften Punkt ergänzt.

    Wir fordern die Landesregierung auf, den Ankündigungen des Koalitionsvertrages nun endlich konkrete Arbeiten zur Zusammenfassung von Landesentwicklungsplan und Landesentwicklungsprogramm folgen zu lassen und einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Wir möchten erfahren, wie sie 39 Jahre im Wartestand und die erste Hälfte ihrer Regierungszeit genutzt haben.

    Wir möchten, dass sich der Landtag mit Ihren Vorstellungen für ein modernes integriertes Landesplanungsrecht befassen kann.

    Dies bietet dann gleichzeitig die Gelegenheit, eine sachgerechte Regelung zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels gesetzlich tragfähig zu verankern.