Pressemitteilung:

  • 04. Februar 2009

Land mauert - 42 Kitas in Bergisch Gladbach warten auf die dringend benötigten Mittel

Bergisch Gladbach / Düsseldorf (...) "Die Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen benötigen dringend Investitionsmittel. Doch die Zuschüsse aus dem 'Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau' des Bundes kommen vor Ort nicht an, weil die nordrhein-westfälischen Behörden die Anträge wegen Personalmangels nicht schnell genug bearbeiten können. 2008 hat das Land keinen einzigen Euro aus dem Bundesprogramm abgerufen und auch in diesem Jahr ist noch kein einziger Antrag Richtung Berlin auf den Weg gebracht worden", kritisierte die SPD-Landtagsab-
geordnete Helene Hammelrath. Dabei handele es sich landesweit um über 167 Millionen Euro für die Jahre 2008 und 2009, die anteilig auch in den Kitas in Bergisch Gladbach fehlten. 44 Bergisch Gladbacher Tagesstätten haben beim Landesjugendamt Anträge auf Mittel aus dem Bundesprogramm gestellt, 42 von ihnen warten immer noch auf die Bewilligung.

Die Landesregierung habe mit ihren Richtlinien für die Organisation und Finanzierung der Betreuung von Kindern unter drei einen bürokratischen Aufwand vorprogrammiert, der an Sabotage grenze, meinte Hammelrath. "Zudem zieht sich das Land aus dem investiven Bereich komplett zurück und will nur noch den für die Bundesmittel notwendigen Eigenanteil aufbringen. Gleichzeitig weigert sich die schwarz-gelbe Landesregierung, die Bundesmittel für die Betriebskosten bei den Kindern unter drei wie vereinbart an die Kommunen weiterzuleiten. An jeder Stelle spart das Land auf Kosten der Kinder und zu Lasten der Städte und Gemeinden", stellte die Landtagsab-
geordnete fest.

Die SPD-Abgeordnete erneuerte zudem ihre Kritik an der CDU/FDP-Koalition in Düsseldorf, weil sie Betreuungszeiten und Anzahl der Plätze einschränke, obwohl der Bedarf der Eltern deutlich höher ausfalle. Darüber hinaus führten die Kindpauschalen nach dem so genannten Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bei vielen Trägern zu einer Unterfinanzierung. "Das gilt insbesondere für die von der Landesregierung so hervorgehobenen Familienzentren mit ihrem deutlich erweiterten Aufgabenspektrum. Das Kibiz ist und bleibt ein reines Spargesetz", betonte Hammelrath.